Betriebsratvorsitzender und Vertrauenensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Friday, 21.01.2022, 18:19 (vor 797 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,
auch ein Mitglied / Vorsitzender eines Betriebsrates muss sich nicht voll freistellen lassen - Stichwort Teilfreistellung. Eine Vollfreistellung nimmt für die Ausübung der anderen Funktion Zeit von der freigestellten Funktion weg. Zeit in der ein anderes Mitglied im BR teilweise freigestellt werden kann.

Ich persönlich halte die Funktion eines Vorsitzenden aber für eine Vollzeitaufgabe. Je nach Betriebsgröße und Aufgabenverteilung können sich die Aufgaben als BR-Mitglied und SBV ergänzen z.B. Sitzungsvorbereitung. Betriebsräte gibt es viele (außer 1-Personen-BR), aber Vertrauensperson der SBV gibt es nur eine.

Ähnliche Fragestellung unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=26452

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Gruß
Wolfgang


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