Klageverfahren GdB/neue Beschwerden-neuer Antrag wird abgewiesen? (Antragstellung / Widerspruch)

garda, Berlin, Tuesday, 22.02.2022, 13:48 (vor 766 Tagen) @ prototyp

Ein Kollege hat ein laufendes Klageverfahren zur Feststellung des GdB vom 16.12.2020. Das Verfahren läuft und er hat nun aufgrund weiterer Verschlechterung des Gesundheitszustands einen neuen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt. Dieser Antrag wurde abgewiesen und ihm mitgeteilt, dass der Sachverhalt zur Klageakte gegeben werden kann.
Die Dauer der Klage nervt den Kollegen.
Ist es tatsächlich so, dass im Klageverfahren neue gesundheitliche Probleme, die nach dem Einreichen der Klage entstanden, berücksichtigt werden bei der Urteilsfindung?
Muss er, um den neuen Antrag wirksam einreichen zu können, das Klageverfahren abbrechen?

Hallo Prototyp,

der schlimmste Fehler wäre das Klageverfahren abzubrechen.

In einem laufenden Gerichtsverfahren werden maximal absolut glasklare Feststellungen durch das Amt getroffen (Krebs, Verluste von Gliedmaßen usw.) und dann dem Gericht mitgeteilt. Alles andere ist eine jederzeit mögliche Erweiterung der Klage und wird dann durch das Gericht gemeinsam entschieden, da ja ein gemeinsamer GdB gebildet werden muss.

Der Kläger klagt, jetzt muss er auch das Klageverfahren abwarten.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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