Re: Br Sitzung

hackenberger, Monday, 16.02.2004, 13:14 (vor 7387 Tagen) @ uwe

Hallo Uwe,

also, der AG muss entweder einen Raum stellen oder aber der BR sucht sich einen. Alle mit der Durchführung einer BR-Sitzung anfallenden notwendigen
Kosten, also auch Fahrkosten trägt der AG. Sofern der AG euch also in dem anderen Betrieb einen Raum zur Verfügung stellt und dieser die Anforderungen erfüllt, hier zu zählt auch die Anforderung an das Thema: kann man eine BR-Sitzung abhalten und hierbei die Vertraulichkeit einhalten, ist das ok. Aber die Fahrkosten dort hin trägt der AG.

Bernhard

PS: Noch ein Hinweis zum Thema Fahrkosten!

Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten - BAG, 16.1.2008 - Az: 7 ABR 71_06


Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.


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