Neue BIH-Wahlbroschüre online (Wahlen)
Der Gesetzgeber plant, diese Sonderregelung fortzuführen und hat dafür ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung als Verordnungsgeber hat § 20 Abs. 5 SchwbVWO auf den letzten Drücker ergänzt ab 20.03.2022 wegen_Video- und Telefonkonferenz – nicht „Gesetzgeber“
Hier planen wir gerade Schulungen (extern) damit betriebsbezogen nach Möglichkeit alle offenen Fragen geklärt werden können.
Video- und Telefonkonferenz bereits ausführlich kommentiert von Sachadae, im LPK-SGB IX, 6. Auflage 2022, § 28 SchwbVWO a.F. sowie von Düwell im neuen Handbuch zur Wahl der SBV 2022.
Gruß,
Cebulon