Antragsstellung (Antragstellung / Widerspruch)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 04.09.2006, 13:33 (vor 6451 Tagen) @ HermannJacksch

Hallo Hermann,

bei der Frage geht es dem Versorgungsamt darum, ob möglicherweise Fristen laufen (§ 90 Abs. 2a). Den Bezug auf eine Frist findest du in § 69, 2. Satz).

Früher war es so, dass du sofort erweiterten Kündigungsschutz hattest, wenn du einen Antrag auf Behinderung gestellt hast.
Dies hat sich 2004 mit der Novellierung den SGB IX geändert.
Daher fragt das Versorgungsamt nach. Ansonsten können die den Antrag auch mal bissi länger liegen lassen, ohne eine Frist zu verletzen.

Grüßle
Jürgen


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