Zwang zum förmlichen Wahlverfahren (Wahlen)

Cebulon, Monday, 16.05.2022, 18:51 (vor 708 Tagen) @ Towanda

SBV müsste nun aufgrund dieser Person förmliches Wahlverfahren durchführen.

Nein, weil wahlrechtlich nicht relevant. Folgerung ist eindeutig falsch! In welchem Betriebsteil ein sbM eingesetzt ist, ist wahlrechtlich völlig egal.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen, die ich übersehen haben könnte?

Klares nein, also zwingend förmlich: Das wäre selbst dann so, wenn alle sbM in der Hauptdienststelle in einem Großraumbüro beschäftigt wären!

Gruß,
Cebulon


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