BEM-Gespräch (BEM)

garda, Berlin, Tuesday, 31.05.2022, 08:14 (vor 668 Tagen) @ Christian1009

Hallo Christian,

ja das darf der AG genau wie auch die Beschäftigten. Da der RA einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt ist das auch datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Für mich ist das kein gutes Zeichen. In einem funktionierenden BEM benötigt keine der beiden Parteien einen Juristen, eher die Fasi oder den Betriebsarzt.

Zeit für eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zum Thema BEM.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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