Kann ein "Nichtbehinderter" gewählt werden? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 04.09.2006, 22:18 (vor 6455 Tagen) @ Badminton

Hallo Badmiton,
das Gesetz sagt dazu folgendes:
SGB IV §94(3) Wählbar sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder der Dienststelle seit sechs Monaten angehören....

Die Vertrauensperson bzw. die Stellvertreter brauchen nicht selbst schwerbehinderte Menschen zu sein.

Somit ist auch klar, dass, falls ein Nichtbehinderter Wahlbewerber nicht zugelassen wird, dies ein Anfechtungsgrund ist.

Die Übermittlung der Rechtslage bzw. ein vernüftiges Gespräch mit dem Wahlleiter bzw. dem Wahlvorstand sollte dieses Problem lösen können.

Wie ein Nichtbehinderter zur Wahlversammlung (und somit zur Kandidatur) "zugelassen" werden kann - schreibt die Zeitschrift Behindertenrecht 5/2006:

Nach § 19 Abs. 1 SchwbVWO handelt es sich bei der Wahlversammlung um eine Zusammenkunft der Wahlberechtigten, d. h. der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten Ihres Betriebs. Der angesprochene mögliche Wahlbewerber ist nicht schwerbehindert und damit nicht wahlberechtigt. Da Wahlbewerber aber gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 SchwbVWO formgerecht nur während der Wahlversammlung vorgeschlagen werden können, darf auch ein selbst nicht wahlberechtigter Interessent für die Kandidatur zur Schwerbehindertenvertretung an der Wahlversammlung teilnehmen - allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem er von einem wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen als Wahlbewerber vorgeschlagen worden ist.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion