Gleichstellung nach Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)

Agora, Thursday, 02.06.2022, 10:56 (vor 694 Tagen) @ WoBi

Hallo Agora,

bei einem Betriebsübergang (Wechsel des Eigentümers der Firma, ohne Wechsel des Arbeitsplatzes) / Betriebsabspaltung (z.B. geänderte Rechtsform) ändert sich nichts. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Die Betriebszugehörigkeitszeit läuft weiter.
Oder ist es ein Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Konzerns?

Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes (Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses) zu einem neuen Arbeitgeber (Neuer Arbeitsvertrag) gilt während der "Probezeit" / ersten 6 Monate der besondere Kündigungsschutz nach dem 3. Teil des SGB IX nicht. Die anderen Regelungen des SGB IX gelten weiter.

Hallo Wobi,

der AN hat einen neuen AG, ist allerdings schon aus der Probezeit raus. Sorry, für die mangelhafte Angabe im vorherigen Beitrag.

Viele Grüße


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