Dienstvereinbarung Telearbeit (Gleichstellung)
Hallo,
da gleichgestellte Beschäftigte gem. § 151 grundsätzlich (mit abschließend definierten Ausnahmen) auch unter den Schutz des SGB IX fallen, gilt für sie zB auch der § 164 Abs. 4 und 5.
Deswegen ist diese pauschale Differenzierung nicht nur inhaltlich völliger Unsinn, sondern auch rechtlich nicht haltbar.
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&Tschüß
Wolfgang