Dienstvereinbarung Telearbeit (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 28.10.2022, 09:25 (vor 1138 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo,

da gleichgestellte Beschäftigte gem. § 151 grundsätzlich (mit abschließend definierten Ausnahmen) auch unter den Schutz des SGB IX fallen, gilt für sie zB auch der § 164 Abs. 4 und 5.
Deswegen ist diese pauschale Differenzierung nicht nur inhaltlich völliger Unsinn, sondern auch rechtlich nicht haltbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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