Transbehinderung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.11.2022, 08:53 (vor 530 Tagen) @ golo677

Hallo,

die frühere Definition der "Geschlechtsidentitätsstörung" gibt es so nicht mehr. Transsexuelle, transgender und geschlechtsnichtkonforme Menschen sind nicht mehr per se als krank bezeichnet und deswegen auch nicht automatisch behindert.

Deswegen werden nach deutschem Recht auch nur konkrete Erkrankungen bewertet - unabhängig davon, ob sie mit der sexuellen Orientierung zusammenhängen wie zB Folgen einer Geschlechtsumwandlung oder aber nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion