Arbeitssicherheitsausschuss (Allgemeines)

magheinz ⌂, Monday, 21.11.2022, 12:04 (vor 519 Tagen)

Hallo,

Wenn ich §178 im SGB IX richtig lese, muss ich mit TO zur Sitzung rechtzeitig eingeladen werden.

Das ist natürlich nicht erfolgt, da bohre ich jetzt nach. Das "rechtzeitig" soll jetzt erst mal keine Rolle spielen.

Der Satz "sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen." ist aber interessant. Kann ich das nur bei SBV-Themen machen, oder bei allen Themen die einen Schwerbehinderten betreffen, auch wenn das Thema gar nichts mit der Schwerbehinderung zu tun hat?

viele Grüße,
Magnus


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