Einsichtnahme in Wahlunterlagen durch AG innerhalb Anfechtungsfrist (Wahlen)

C.K., Stuttgart, Tuesday, 22.11.2022, 15:23 (vor 520 Tagen)

Hallo miteinander,
ich bin die alte und neue VP Schwb an unserem Standort. Durchgeführt wurde das vereinfachte online Wahlverfahren unter Zuhilfenahme der Formulare des BIH. Als alte VP habe ich die Wahl vorbereitet und dazu alles, was ich finden konnte gelesen, um möglichst Fehler zu vermeiden.

Die Wahlunterlagen wurden mit 3 Wochen(-1 Tag) Rücksendefrist versandt. Es gab 10 Rücksendungen. Zur Stimmauszählung waren die 3 Kanditen (1xVP und 2xStv.) und der Inklusionsbeauftragte des AG anwesend.
Die Stimmauszählung fand m.E. in der gebotenen Geheimhaltung statt.

Der Inklusionsbeauftragte meinte, dass bei nur einer Kandidatin für die VP auf dem Stimmzettel zwei Positionen, jeweils für ja oder nein Stimmen vorhanden sein müssten. Auf dem Stimmzettel der Stv. beanstandete er, dass da nicht drauf stand, dass 2 Kreuze gemacht werden können. Mit diesem Einwand hatte er recht, das war mir beim Vervollständigen der Stimmzettel durch die Lappen gegangen war. Wir hatten nur die Wahl von 2 Stellvertretern beschlossen.
Die Wahl ging klar für den neuen Kandidaten als 1. Stv. aus, was wir auch so wollten.
Das wäre anfechtbar und würde zu einer Wiederholung der Stellvertreterwahl führen, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit an dem Ergebnis nichts ändern.

Am 21.11. kam jetzt die Aufforderung durch den Inklusionsbeauftragten, der bei der Wahl alles beobachten konnte, zur Einsichtnahme in die gesamten Wahlunterlagen. Nachträglich wurde mir eine Kopie aus einem Kommentar von Neumann-Pahlen zum §16 der Wahlordnung zugesandt.
Muss ich dem AG Einsicht gewähren oder kann ich es auch einfach auf eine Wahlanfechtung ankommen lassen?


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