Stellvertreter (Allgemeines)
Moin Moin Wauzi,
ich würde mich fpr verhindert erklären- Somit ist der Stellie die Abwesenheitsvertretung und Vertrauensperson, hat selbstverständlich das Recht an allen notwendigen Terminen incl. Vor- und Nachbereitung teilzunehmen.
Der Arbeit in der SBV ist Vorrang einzuräumen.
Im SGB IX steht unter 179,3 das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson.
Liebe Grüße
Hendrik