Beurlaubung (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 12.12.2022, 09:08 (vor 473 Tagen) @ Rübe

Hallo,

eine wie auch immer geartete "Beurlaubung" gibt es für das SBV-Amt nicht. Der Stelli muß sein Amt weiterhin im Vertretungsfall ausüben, wenn kein gesetzlicher Verhinderungsgrund vorliegt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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