Besuch von Messe (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 07.01.2023, 17:37 (vor 468 Tagen) @ Simba123

Hallo,

der Besuch einer messe, wenn es denn eine Fachmesse zB für Reha-Bedarf ist, ist grundsätzlich nicht abhängig von einer Freistellungsregelung, sondern von der Notwendigkeit der kenntnisse für die SBV-Arbeit.
Über die Notwendigkeit hat dann die Vertrauensperson zu entscheiden und ggfs. dem AG zu vermitteln.

--
&Tschüß

Wolfgang


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