Besuch von Messe (Allgemeines)
Hallo,
der Besuch einer messe, wenn es denn eine Fachmesse zB für Reha-Bedarf ist, ist grundsätzlich nicht abhängig von einer Freistellungsregelung, sondern von der Notwendigkeit der kenntnisse für die SBV-Arbeit.
Über die Notwendigkeit hat dann die Vertrauensperson zu entscheiden und ggfs. dem AG zu vermitteln.
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&Tschüß
Wolfgang