Wahlanfechtung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 11.09.2006, 09:49 (vor 6448 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
wenn es um rechtliche Belange geht ist es besser die Rechtsquelle zu zitieren.

Meine Aussage (Zitate aus den Gesetzen) wird begründet und untermauert in der Handlungsanleitung zur SchwbV-Wahl, 4. Auflage, Bund-Verlag.
Dort steht auch, dass es andere Aussagen gibt (Neumenn, Pahlen etc.).

Dies ist nun wieder ein Beispiel, dass es (leider) zu vielen Aspekten im SGB IX widersprüchliche Aussagen von den "Experten" gibt.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, entscheidet wieder ein Experte (Richter) ob der PR/BR bzw. die Gewerkschaft berechtigt ist, die Wahl anzufechten.

Wie heißt es so schön>
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
Anders ausgedrückt - man weis nie wie es ausgeht.;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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