Ablehnung Gleichstellung (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 12.03.2023, 12:34 (vor 405 Tagen) @ Zeitschel17

Guten Tag,

abgesehen davon, daß dies ein Forum für betriebliche Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretungen) ist und nicht für sozialrechtliche Einzelfälle, kommt es bei einer Gleichstellung auf soviel Einzelfallumstände an, daß letztendlich sach- und fachkundiger Rat nur durch Fachmenschen vor Ort geleistet werden kann, die alle relevanten Tatbestände kennen.

Grundsätzlich gibt es nur den allgemeinen Rat, wie sonst auch im Sozialrecht im Widerspruchsschreiben Akteneinsicht zu verlangen und erst nach Akteneinsicht eine Begründung zu schreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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