Termine Bewerbungsverfahren (Einstellung)
Gibt's es irgendeine rechtliche Handhabe?
§ 182 SGB IX gebietet enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung. Daraus folgt, dass die Termine m.E. mit der SBV i.d.R. abzustimmen sind.
Gruß,
Cebulon