BEM (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 13.04.2023, 09:57 (vor 351 Tagen) @ Frauenlob

Ein Mitarbeiter möchte BEM durchführen. Der Arbeitgeber verweigert dieses.
Wie kann ihm geholfen werden? (GdB 30) keine Gleichstellung.

Schwer zu sagen, denn ein BEM kann nach gegenwärtigem Stand der Rechtsprechung nicht eingeklagt werden.

Ich würde mir wohl die Verweigerung schriftlich geben lassen und abheften. Wird dann eine Kündigung versucht, kann schon mal belegt werden das der Mitarbeiter alles versucht hat.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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