Auswahlverfahren Besoldungsstelle (Einstellung)

Phönix, NRW, Tuesday, 25.04.2023, 16:26 (vor 365 Tagen)

Hallo zusammen,

für mich stellt sich gerade die Frage, wie ich mit dem Auswahlverfahren für eine Besoldungsstelle umgehe?

Es geht um eine Förderschule in NRW in Trägerschaft eines Wohlfahrtverbandes der katholischen Kirche. Die Fachlehrer können in Besoldungsgruppe A9 oder A10 eingruppiert werden, sind aber keine Beamten. Fachlehrer in dieser Art gibt es nur an Förderschulen in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und NRW.

Eine Besoldungsstelle A10 ist vakant. Wir haben keine neu zu besetzende Stelle, sondern ein Fachlehrer soll ausgewählt werden und erhält als Besoldung A 10 anstatt A9, macht aber den gleichen Job wie immer. Bisher gelebte Praxis war es, dass der dienst-älteste Fachlehrer mit A 9 Besoldung die A 10 Besoldung erhalten hat. Ein anderes Auswahlverfahren gab es wohl bisher nicht, allerdings ist es auch schon lange her, dass ein Fachlehrer von A 9 auf A 10 gelobt wurde.

Die Schulleitung und die MAV wünschen sich ein neues und gerechtes Auswahlverfahren, welches Lehrproben über einen längeren Zeitraum und ein Kolloquium enthalten soll. Die Besoldungsstelle soll an der Förderschule ausgeschrieben werden, damit jeder Fachlehrer sich auf diese Stelle bewerben kann. Als SBV bin ich bei jeder MAV Sitzung dabei und informiert. Zur letzten MAV Sitzung war auch die Schulleitung eingeladen und gemeinsam hat man über das Thema diskutiert.

Nun ist das Thema durchgesickert und einige Fachlehrer haben sich initiativ auf die Besoldungsstelle beworben, darunter auch ein Fachlehrer mit Schwerbehinderung. Darüber wurde ich als SBV informiert!

Und nun herrscht Ratlosigkeit auf breiter Front!

Kurzfassung:

- wie haben eine Besoldungsstelle
- wir haben noch kein Auswahlverfahren
- wir haben noch keine Ausschreibung
- wir haben aber schon Bewerber

Da es nicht um einen freien Arbeitsplatz geht, ist §164 Abs.1 SGBIX wohl nicht anzuwenden.

Meine ersten Gedanken:

1.Information und Anhörung in Bezug zu den Kriterien des Auswahlverfahrens.
2.Information und Anhörung in Bezug zur Ausschreibung (diskriminierungsfrei)
3.Beteiligung am Auswahlverfahren mit Anhörung vor der Entscheidung.

Punkt 1. und 2. sehe ich unproblematisch, aber wie kann meine Beteiligung
am Auswahlverfahren umgesetzt werden? Irgendwie müsste ich ja die Gelegenheit haben,
die Bewerber zu vergleichen, ebenso die Lehrproben über einen längeren Zeitraum und
das Kolloquium.

Nun bitte ich um eure Einschätzung!

Gruß
Phönix

Wer hat eigentlich mal behauptet, die Tätigkeit als SBV sei langweilig?


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