Vertrauensperson in TZ - Schwellenwert > 100 (Freistellung)

Cebulon, Monday, 15.05.2023, 13:42 (vor 345 Tagen) @ Peter Matzpreiksch

… und für die Heranziehung der 1. Vertretung soll die Notwendigkeit detailliert erklärt werden.

Hallo,

das ist nicht erforderlich, da ja die Voraussetzungen für Heranziehung übererfüllt sind kraft Gesetzes, zumal VP nur TZ-Beschäftigte ist mit 70 Prozent Regelarbeitszeit! (siehe Düwell in LPK-SGB IX). Einer Genehmigung des Arbeitgebers für diese Heranziehung bedarf es nicht, nur konkrete rechtzeitige Info nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX („nach Unterrichtung des Arbeitgebers … zu be­stimm­ten Aufgaben“).

Darzulegen bzw. zu umschreiben ist aber, zu welchen SBV-Aufgaben konkret herangezogen werden soll, nicht aber Begründung für Notwendigkeiten: Denn über die Notwendigkeit hat Gesetzgeber ja selbst abschließend entschieden ➔ bei über 100 sbM. Insoweit erzählt der Arbeitgeber nur offensichtlich groben Unfug und ohne jede Rechtsgrundlage: Das mit der detaillierten Er­klä­rung zur Notwendigkeit ist frei erfunden und alles nur Fake!

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion