Re: Teilnahme an sämtlichen Ausschüssen u. Sitzungen

hackenberger, Saturday, 21.02.2004, 17:40 (vor 7368 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

die SchwbV hat das Recht an allen Sitzungen des BR und
seiner Ausschüsse, also auch WA (Wirtschaftsausschuß,
teil zu nehmen (BetrVG § 32 und SGB IX § 95. Also
fordere ggf. den BR-Vorsitzenden schriftlich auf,
falls es sich nicht in einem Gespräch klären läßt,
Dich zu allen Sitzungen einzuladen. Die steht auch in
allen Sitzungen zu allen Punkten ein Rederecht zu. Es
ist hierbei egal, ob es um Themen geht, welche
Schwerbehinderte betreffen.

Falls sich der BR-Vorsitzende weigert, verstößt er
gegen "sein" BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Diese
kann Arbeitsgerichtlich geanhndet werden,
schlimstensfass mit der Absetzung der BR-Vorsitzenden.

Besorge Dir unbedingt einen guten Kommentar zum SGB IX
und zum BetrVG. Die Kosten hat der AG zu zahlen.
Ich empfehle Dir z.B. den Knittel (SGB IX) Diesen
bekommst Du über den: Wolters Kluwer Deutschland GmbH,
Verlag R. S. Schulz, Tel.: 02631 – 8012222, E-Mail:
info@wolters-kluwer.de.
Als BetrVG-Kommentar den Michale Kittner vom Bund-
Verlag.

Übrigens: Du hast als Vertrauensperson die gleich
Stellung (organisatorich) wie der BR-Vorsitzende.
Falls es für den BR-Vorsitzenden besondere Regelungen
gibt, sthen Dir diese ebenfalls zu (z.B.
Aufwandsentschädigungen usw.). ´

Lese unbedingt mal einen guten Kommentar zum SGB IX,
hier besonders die §§ 78 - 100.

Bernhard



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