Treppen Handlauf (Umgang mit Arbeitgeber)

Caty, Bremen, Thursday, 14.09.2006, 15:26 (vor 6445 Tagen)

Hallo zusammen,
habe gerade angemeldet und komme schon mit einer Frage.
Bin seit 2 Jahren als Nachrücker SchwbV und Plage mich gemeinsam mit dem BR seit der zeit mit dem AG rum. Thema 2ter Handlauf an Treppen in
2 Gehäuden.
Es wird immer wieder gesagt, ja kommt, aber es kommt nicht.:-(
Da es in unserem Betrieb von 7 Behinderten u.a. 2 Gebehinderte gibt, die erhebliche Probleme haben auf den Treppen, da nur auf einer Seite eine Haltemöglichkeit vorhanden ist und somit beim runtergehen man/frau sich nur an der Wand abstüzen kann.Auch der Sicherheitsbeauftragte hat dazu schon seinen Komentar abgegeben. Aber rühren tut sich nichts.:-(
Mit welchen § oder kann das Integrationsamt helfen.
Wer hat Erfahrung >
Oder evtl. einen Tip für mich.

Gruß
Caty


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