Treppen Handlauf (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo zusammen,
habe gerade angemeldet und komme schon mit einer Frage.
Bin seit 2 Jahren als Nachrücker SchwbV und Plage mich gemeinsam mit dem BR seit der zeit mit dem AG rum. Thema 2ter Handlauf an Treppen in
2 Gehäuden.
Es wird immer wieder gesagt, ja kommt, aber es kommt nicht.
Da es in unserem Betrieb von 7 Behinderten u.a. 2 Gebehinderte gibt, die erhebliche Probleme haben auf den Treppen, da nur auf einer Seite eine Haltemöglichkeit vorhanden ist und somit beim runtergehen man/frau sich nur an der Wand abstüzen kann.Auch der Sicherheitsbeauftragte hat dazu schon seinen Komentar abgegeben. Aber rühren tut sich nichts.
Mit welchen § oder kann das Integrationsamt helfen.
Wer hat Erfahrung >
Oder evtl. einen Tip für mich.
Gruß
Caty