Muss eine SBV immer einen Stellvertreter haben? (Allgemeines)
Hallo Martina,
der Personalrat irrt, der Vorgänger liegt richtig: ihr müsst eine(n) neue(n) Stellvertreter(in) nachwählen.
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__17.html
Eine kleine Ergänzung: Im vereinfachten Wahlverfahren wäre für die Nachwahl § 21 SchwbVWO die Grundlage.
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Gruß
Matthias