Vertretung Bürokraft (Allgemeines)

Kasandra, Wednesday, 14.06.2023, 21:48 (vor 320 Tagen) @ Nala

Hallo Nala,

ich verstehe Deine Frage nicht so richtig.

Du bist VP. Entsprechend bearbeitest Du alles was die GL & SB Mitarbeiter angeht.

Nun schreibst Du von einer "Bürokraft". Meinst Du damit eine temporäre Assistenz, welche Dich z. B. zu Seminaren anmeldet, Autos reserviert, Dir mal eine PP-Präsentation erstellt, mit Dir die SB-Versammlung vorbereitetm, Räumlichkeiten anmietet, SB+s und GL einlädt, Gastredner einlädt usw.?

Dies sind klassische Sekretärinen / Assistenzaufgaben.

Alles weitere übernimmt bei Abwesenheit von Dir (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) Deine Stellvertretung.

Daher erschließt sich mir so erstmal grundsätzlich nicht Deine Frage nach Vertretung Bürokraft.

Ist die Dir zugeordnete "Bürokraft" - "Assisentenz" nicht greifbar, dann greif ganz normal weiter die Vertreterregelung.


Frage: was oder wen definierst Du mit "Bürokraft der Gleichstellungsstelle ".

Das wäre dann die Sekretärin / Assistenz: einer Agentur für Arbeit..... Denn die Gleichstellung läuft über die AfA.


Viele Grüße,

Kasandra


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