Informationspficht (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.06.2023, 11:19 (vor 308 Tagen) @ sbv albert

Moin moin Albert,

soweit ich den Threadersteller richtig verstehe, geht es darum, ob der AG die SBV nach § 178,2 SGB IX informieren und anhören muss, wobei hier das Wort Aktenvermerk unklar ist, sodass dieses erst nach Klärung durch den Threadersteller beantwortet werden kann.

Liebe Grüße

hendrik


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