Informationspficht (Allgemeines)
Moin moin Albert,
soweit ich den Threadersteller richtig verstehe, geht es darum, ob der AG die SBV nach § 178,2 SGB IX informieren und anhören muss, wobei hier das Wort Aktenvermerk unklar ist, sodass dieses erst nach Klärung durch den Threadersteller beantwortet werden kann.
Liebe Grüße
hendrik