Mittlere Art und Güte (Fragen zu einer Behinderung)

Horst Schultze, Friday, 08.09.2023, 11:53 (vor 232 Tagen)

Hallo zusammen,

es gibt ja nun mehrere Urteile, in denen o. g. definiert wurde.

Gibt es aber nun auch welche, in denen es konkret um Schwerbehinderte geht, vielleicht auch welche, in denen es um psychische Erkrankungen geht? Falls ja, welche bitte?

Gilt für Schwerbehinderte ein anderes Maß? Falls ja, wie viel "schlechter", langsamer darf ein Schwerbehinderter arbeiten und wie viel schlechter darf die Arbeitsqualität sein und auch bzgl. des Verhaltens, wie viel schlechter sozusagen darf es sein, um final im Zwischen- oder Arbeitszeugnis einen Anspruch auf eine Formulierung für eine drei zu haben?

Vielen Dank.

Kollegiale Grüße


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