Wahlen verpasst (Wahlen)
Hallo,
da wie von Hendrik schon geschrieben die Amtszeit gem. § 177 Abs. 5 Satz 2-4
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html
am 30.11.2022 abgelaufen ist, ist die SBV rechtlich "untergegangen" und nicht mehr existent.
Eine Neuwahl erfolgt daher wieder nach den Vorschriften für SBV-lose Betriebe und müßte vom PR oder Integrationsamt eingeleitet werden.
Auch für die dann bei Euch neugewählte SBV endet die Amtszeit dann spätestens am 30.11.2026
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&Tschüß
Wolfgang