Wahlen verpasst (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 15.09.2023, 10:40 (vor 421 Tagen) @ steffi_f

Hallo,

da wie von Hendrik schon geschrieben die Amtszeit gem. § 177 Abs. 5 Satz 2-4
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html

am 30.11.2022 abgelaufen ist, ist die SBV rechtlich "untergegangen" und nicht mehr existent.

Eine Neuwahl erfolgt daher wieder nach den Vorschriften für SBV-lose Betriebe und müßte vom PR oder Integrationsamt eingeleitet werden.

Auch für die dann bei Euch neugewählte SBV endet die Amtszeit dann spätestens am 30.11.2026

--
&Tschüß

Wolfgang


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