Sekretariat der Schwerbehindertenvertretung (Gesamt-Konzern-SBV)
ich stoße mich an dem Ausdruck "Bürokraft".
Auch im § 179 Abs. 8 Satz 3 SGB IX wird der Begriff „Bürokraft“ verwendet wie folgt: „Satz 1 umfasst auch eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in erforderlichem Umfang.“ Was soll an diesem gesetzl. Begriff denn anstößig sein?
Zum Thema vergl. auch DVfR und diesen Podcast.
Gruß,
Cebulon