Behinderten-Assistenzhund: K.O.-Kriterium trotz guter Eignung? (Einstellung)
Der schwerbehinderte Bewerber um einen Büroarbeitsplatz im Öff. Dienst (ohne Publikumsverkehr) hat sich beim Vorstellungsgespräch als sehr gut geeignet erwiesen, müsste eigentlich eingestellt werden ("Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen" heißt es in der Ausschreibung und in unserer Integrationsvereinbarung). Er hat behinderungsbedingt einen Assistenzhund, der auch zum Vorstellungsgespräch dabei war. Aber eine bereits vorhandene 50%-Kollegin hat eine Hundehaar-Allergie und ist gegen den Hund. Darf der Arbeitgeber nur wegen des Hundes absagen? Oder müsste er Maßnahmen ergreifen, um eine Lösung zu finden, z.B. weit voneinander entfernt liegende Arbeitsplätze, Betretungsverbot des Hundes im Gemeinschaftsraum etc. - Platz gäbe es genug)