Langzeitkrank währen eines BEM (BEM)
Hallo golo677,
das BEM kann der Arbeitgeber einseitig nicht beenden, dies geht nur mit dem Arbeitnehmer zusammen oder vom Arbeitnehmer alleine. Durch die Langzeiterkrankung wird das BEM unterbrochen und nach der Genesung fortgesetzt, dabei werden die Krankheitstage zu den bereits vorhandenen addiert.
Dass die SBV am Verfahren beteiligt ist und über die Verfahrensweise wacht, wird das BEM fortgesetzt, wenn der Mitarbeitende hierzu in der Lage ist. Als SBV halte ich den Kontakt zu den Langzeitkranken und ich erkundige mich regelmäßig (z.B. einmal im Monat) nach den Befindlichkeiten. Soviel Zeit muss sein und es wird von den Langzeitkranken begrüßt und ist auch gewünscht.
Gruß
Phönix