Urlaubsanspruch bei (bezahlter) Teilzeit (Allgemeines)
Im Prinzip nimmt der Kollege ja Freitags Freizeitausgleich und arbeitet nicht 4 Tage Woche. Daher müsste er den vollen Urlaubsanspruch haben. Das wäre ja auch so wenn er die 52 Freitage im Jahr am Stück nähme vor der Rente also 2-3 Monate eher den letzten Tag hätte.