Urlaubsanspruch bei (bezahlter) Teilzeit (Allgemeines)

Luculus, Monday, 08.01.2024, 20:57 (vor 109 Tagen) @ sachse

Im Prinzip nimmt der Kollege ja Freitags Freizeitausgleich und arbeitet nicht 4 Tage Woche. Daher müsste er den vollen Urlaubsanspruch haben. Das wäre ja auch so wenn er die 52 Freitage im Jahr am Stück nähme vor der Rente also 2-3 Monate eher den letzten Tag hätte.


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