Praktikum nach Umschulung? (Allgemeines)

Luculus, Thursday, 25.01.2024, 00:34 (vor 94 Tagen) @ Rübe

Leider ist das so. So bald es verwertbare Arbeitsleistung gibt muss auch bezahlt werden. Ansonsten kann Sozialversicherungsbetrug unterstellt werden. Gibt es nicht die Möglichkeit ggf mit Zuschüssen der Bundesagentur einzustellen? Da kann man ggf. auch Praktikumsmöglichkeiten mit eventueller Übernahme vereinbaren. Haben wir so gemacht. Eine Person mit schwerer Behinderung hatte sich beworben, hatte jedoch im Front-Office keine Chance. Wir haben ihr dann einige Zeit später einen "Praktikumsplatz für 6 Monate gesucht und die Agentur hat das zu 100% gezahlt. Dann war eine Stelle in einem anderen Bereich vakant und wir konnten ihr diese anbieten. Die Agentur hat auch weiter einen großen Anteil für 3 Jahre übernommen. Sie hat jetzt einen festen Vertrag. Mal was total tolles :-)


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