schichtarbeit im büro für schwerbehinderte? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 20.09.2006, 09:48 (vor 6449 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,

grundsätzlich sind auch Schwerbehinderte einmal "ganz normale" Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten. Der BR hat auch hier sein normales Recht/ Pflicht Arbeitszeitverschiebungen/-pläne mitzubestimmen.

Für Schwerbehinderte gilt weiter hier der § 81 Abs. 4 "Beschäftigung entsprechend Fähigkeiten und Kenntnissen". Hieraus könnte sich ggf. eine Möglichkeit/Begründung ergeben, dass eine Arbeitszeitverschiebung nicht zumutbar wäre.

Der AG muss aber auch dem schwerbehinderten AN nicht unbedingt einen Arbeitsplatz "backen". Wenn also eine Beschäftigung nur unter den veränderten Bedingungen (Arbeitszeit) möglich ist, und eine entsprechende organisatorische Anpassung an die Anforderungen des Schwerbehinderten dem AG nicht zumutbar ist (§ 81 (4) Vorbehalt der Unzumutbarkeit oder Unverhältnismäßigkeit), könnte ein Gefährdung der dauerhaften Beschäftigung entstehen.

Sollte durch diese vom AG geplanten Maßnahmen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein, wäre es auch ein Thema für den § 84 (1) SGB IX.

Zum Schluss noch der Hinweis, es ist ggf. aber auch dem Schwerbehinderten zumutbar, seine Therapie zeitlich an die veränderten Arbeitszeiten anzupassen oder ggf. Teilzeit.


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