Recht auf Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO (Allgemeines)

spid, Monday, 01.04.2024, 07:23 (vor 28 Tagen)

Hallo,

wie sieht bitte die aktuelle Rechtslage bzgl. o. g. aus?

MWn kann man als (ehemaliger) Arbeitnehmer z. B. Kopien von elektronisch verarbeiteten Arbeitszeitnachweisen verlangen und Kopien von Mails und Chats verlangen, in denen man namentlich erwähnt ist, aber keine Kopien von eigenen Mails.

Korrekt?

Gibt es für Schwerbehinderte ein diesbzgl. gesondertes gestärktes Recht, Anspruch auf solche Daten, evtl. nach einem Urteil eines AGs, LAGs oder des BAGs?

Danke.

Grüße


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