Inklusionsbeauftragte und andere Ämter. (Allgemeines)
Hallo,
ich sehe hier keine rechtlichen Bedenken, einer Gleichstellungsbeauftragten auch Funktion einer Inklusionsbeauftragten zu übertragen.
Die Inklusionsbeauftragten haben kein Amt, sondern sind Beauftragte des Arbeitgebers. Sie werden nicht ernannt, sondern beauftragt („bestellt“)
Gruß,
Cebulon