Inklusionsbeauftragte und andere Ämter. (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 08.04.2024, 17:30 (vor 21 Tagen) @ magheinz

Hallo,

ich sehe hier keine rechtlichen Bedenken, einer Gleichstellungsbeauftragten auch Funktion einer Inklusionsbeauftragten zu übertragen.

Die Inklusionsbeauftragten haben kein Amt, sondern sind Beauftragte des Arbeitgebers. Sie werden nicht ernannt, sondern beauftragt („bestellt“)

Gruß,
Cebulon


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