Aus Nebenpflichtverletzung nach BGB als Schadensersatz Wiedereinstellung? (Kündigung)
Hallo,
ist es nach Bundesarbeitsgericht Urt. v. 21.03.1980, Az.: 7 AZR 314/78 möglich, aus einer Nebenpflichtverletzung nach § 241 BGB als Schadensersatz auch eine Wiedereinstellung fordern, wenn es hätte festgestellt werden können, dass bei ordnungsgemäßer Anzeigeerstattung die Kündigung hätte vermieden werden können oder der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung hätte bewegt werden können?
Gibt es da evtl. sogar solche Fälle?
Danke.
Grüße