änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 24.09.2006, 13:18 (vor 6445 Tagen) @ mrymen

Hallo Anja,
da du neu hier bist - erst mal Hallo:-)

In dem beschriebenen Fall gibt es m.E. eine rechtliche und eine moralische (kollegiale) Betrachtungsweise.

» fall:
» ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit festen arbeitszeiten.
» sein vertrag ist ca. 20jahre alt. er arbeitet bereits jetzt schon
» stillschweigend ein wenig flexibel. (z.b. statt bis 16.30uhr mal bis
» 18uhr)
» dies akzeptiert er, damit das schichtsystem gerecht aufgeteilt ist.
Hier hat er kollegial reagiert.

» nun jedoch möchte der chef wieder andere arbeitszeiten. er möchte die
» arbeitszeiten nach hinten schieben. also jeden tag bis 18uhr.
Dies ist als AG sein Recht. Er muss hier allerdings bestimmte Zustimmungen einholen:
- Info und Beratung mit der SchwbV (da sind sehr viele § betroffen)
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (BetrVG §87)
- Änderung des Arbeitsvertrages (Zustimmung vom Integrationsamt)

» dagegen hat mein kollege was. er beruft sich auf seinen arbeitsvertrag.
Dies ist nun wieder sein Recht. Dieser ist gültig solange kein neuer Vertrag geschlossen wird. Dies kann der AG umgehen, wenn er oben genanntes veranlasst.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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