Thema Mehrarbeit und Sonntag (Allgemeines)

magheinz ⌂, Friday, 25.10.2024, 18:08 (vor 725 Tagen)

bei uns gibt es ein Modell, bei dem Kollegen eine 5Tage-Woche Mo-Fr haben, und regelmässig Sammstag+Sonntag/Feiertag nach Dienstplan.
Es wird Wert darauf gelegt, dass es eine reguläre 5Tage-Woche ist, und Samstag+Sonntag per Dienstplan angeordnete Überstunden.
Es handelt sich so gut wie nur um Teilzeitkräfte mit 20-30 Stunden/Woche.

Ist das Mehrarbeit, die abgelehnt werden kann?

Thema Mehrarbeit und Sonntag

magheinz ⌂, Friday, 25.10.2024, 18:35 (vor 725 Tagen) @ magheinz

noch mal ergänzend: alles was ich zu Mehrarbeit und Sonntagen finde, bezieht sich auf Schichtdienst. Sowas haben wir hier nicht.

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Phönix, NRW, Friday, 25.10.2024, 19:05 (vor 725 Tagen) @ magheinz

Hallo magheinz,

es ist keine Mehrarbeit die abgelehnt werden kann.

Wenn sich ein MmB gemäß § 207 SGB IX von der Mehrarbeit freistellen lässt, darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Wenn alle Regularien eingehalten, spricht nichts dagegen am Samstag und Sonntag Überstunden zu machen und auch hier dann nicht mehr als 8 Stunden täglich.

Gruß
Phönix

Thema Mehrarbeit und Sonntag

magheinz ⌂, Saturday, 26.10.2024, 16:51 (vor 724 Tagen) @ Phönix

aber bezieht sich das ganze nicht auf eine 5 Tageswoche Mo-Fr?
Alles was ich dazu finde sagt: "Mehrarbeit ist jede Arbeit, die die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbZG überschreitet."

Sonn- und Feiertage sollten doch dann Mehrarbeit sein, da kein Werktag.

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Cebulon, Saturday, 26.10.2024, 17:20 (vor 724 Tagen) @ magheinz

Sonn- und Feiertage sollten doch dann Mehrarbeit sein, da kein Werktag.

Das kann man so nicht sagen. Eine ganz andere Frage ist, ob es zulässig ist, Dienst „durchgängig“ für sieben Tage am Stück ohne freien Tag dazwischen anzuordnen. Dieses wäre m.E. klar Mehrarbeit egal ob Beamter oder Arbeitnehmer.

Gruß,
Cebulon

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Phönix, NRW, Saturday, 26.10.2024, 19:50 (vor 724 Tagen) @ magheinz

Da hast du Recht, das mit den angeordneten Überstunden hatte ich überlesen. Mehrarbeit ist alles über 8 Stunden täglich von Montag bis Samstag (Werktage). Der Sonntag ist somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden.

Aber irgendwie habe ich auch den Eindruck, dass es sich bei euch um eine künstliche Fünftagewoche handelt, wenn per Dienstplan die Wochenend- und Feiertagsarbeit geregelt wird. Das sollte man mal prüfen, denn der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage.

Gruß
Phönix

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Cebulon, Saturday, 26.10.2024, 20:06 (vor 724 Tagen) @ Phönix

Der Sonntag ist somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden.

Gibt’s denn dafür irgendwelche Quellen? Siehe dazu bspw auch hier zur Arbeit am Sonntag und Feiertag.

Ich denke, da liegst Du aber komplett daneben mit Deiner höchst exklusiven „Auslegung“.

Gruß,
Cebulon

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Thema Mehrarbeit und Sonntag

magheinz ⌂, Saturday, 26.10.2024, 21:58 (vor 724 Tagen) @ Phönix

Aber irgendwie habe ich auch den Eindruck, dass es sich bei euch um eine künstliche Fünftagewoche handelt, wenn per Dienstplan die Wochenend- und Feiertagsarbeit geregelt wird. Das sollte man mal prüfen, denn der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach der Anzahl der Wochenarbeitstage.

da bin ich drann, das Thema ist aber ein nicht gerne diskutiertes Thema.
In meinen Augen ist das eine 7Tage-Woche mit Dienstplan, da die Ausgleichstage in der Woche auch über diesen Dienstplan geregelt werden.

da ist für mich noch einiges unklar und läuft nach dem Motto "machen wir schon immer so".

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Phönix, NRW, Sunday, 27.10.2024, 02:07 (vor 723 Tagen) @ magheinz

Zumindest scheint die Information aus einer von Cebulon angeführten Quellen fehlerhaft zu sein:

"Unter Mehrarbeit versteht man Arbeitszeit, die über die gesetzlich maximale regelmäßige Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG) hinausgeht."

Unterschied Mehrarbeit / Überstunden (Infobox, rechte Seite)

Mit Bezug auf §3 ArbZG ist die Angabe von acht Stunden pro Tag nicht korrekt.

Hier der Gesetzestext:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

§3 ArbZG

Gruß
Phönix

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Cebulon, Sunday, 27.10.2024, 22:36 (vor 723 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

selbstverständlich gilt Acht-Stunden-Grenze auch für Sontag, weil identische Interessenlage wie werktags, auch wenn dieses zuweilen Arbeitgeber nicht checken und von zwölf Stunden sonntags fabulieren. Das er­scheint einfach nur „schräg“, hier zu unterstellen, dass sbM sonntags zeitlich belastbarer wäre als am Werktag, nämlich doppelt Zeit (zwölf Std statt acht Std)

Gruß,
Cebulon

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Cebulon, Sunday, 27.10.2024, 11:15 (vor 723 Tagen) @ Phönix

Der Sonntag ist somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden.

Hallo Phönix,

falsch laut BMAS. Denn Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt: „Schwerbehinderte Beschäftigte können auch nicht grundsätzlich von Sonntags- und Feiertagsarbeit … befreit werden.“

Gruß,
Cebulon

Thema Mehrarbeit und Sonntag

magheinz ⌂, Sunday, 27.10.2024, 12:32 (vor 723 Tagen) @ Cebulon

Der Sonntag ist somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden.


Hallo Phönix,

falsch laut BMAS. Denn Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt: „Schwerbehinderte Beschäftigte können auch nicht grundsätzlich von Sonn- und Feiertagsarbeit … befreit werden.“

Mein Problem beim Verstehen ist: es handelt sich um eine 5Tage-Woche. Auch der Urlaub etc sind auf 5 Tage berechnet.
Sonntag wird per Dienstplan geregelt, so wie auch in der Woche der freie Ausgleichstag. Der Dienstplan gilt dann als Anordnung von Überstunden.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es deswegen Mehrarbeit ist, aber lerne gerne dazu.

Das jemand in einer Tage Woche mit Schichtplan nicht grundsätzlich Sonntage ausschliessen kann verstehe ich. Aber hier wird nicht mach Schichtplan gearbeite.

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Cebulon, Sunday, 27.10.2024, 13:06 (vor 723 Tagen) @ magheinz

Die BIH schreibt im Fachlexikon (am Ende): „Mehrarbeit im Sinne von § 207 SGB IX liegt vor, wenn die werk­täg­liche Arbeits­zeit von 8 Stunden oder die Verteilung der Arbeits­zeit auf 6 Tage in der Woche über­schritten wird.“

Das verstehe ich so, dass also in jedem Fall Mehrarbeit vorliegt, wenn verlangt werden sollte, dass da in einer Woche durchgängig am Stück ohne den Ausgleichstag dazwischen an sieben Tagen hintereinander gearbeitet werden soll. Im Zweifel evtl. das „Bürgertelefon“ beim BMAS anrufen 📞 und dort amtl. Auskunft einholen.

5-Tage-Woche zuzüglich Samstag oder Sonntag geht m.E. – nicht jedoch zuzüglich Samstag und Sonntag ohne Ausgleichstag, falls Mehrarbeit abgelehnt wird. Mehr als 6 Tage am Stück also Mehrarbeit laut Rspr. (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 29.03.2022, 2 Sa 2/21, Leitsatz 5 und Rn. 42/43)

Mein Problem beim Verstehen ist: es handelt sich um eine 5-Tage-Woche. Auch der Urlaub etc sind auf 5 Tage berechnet.

Wo ist denn hier das Problem, wenn es dafür jeweils Ausgleichstage gibt? Ich sehe hier insoweit keinerlei Problem, wenn alle Tage ausgeglichen werden. Wenn vollständig ausgeglichen wird, dann ist Zusatzurlaub natürlich korrekt mit 5 Tagen rein nach Logik, sonst nicht.

Gruß,
Cebulon

Thema Mehrarbeit und Sonntag

Phönix, NRW, Monday, 28.10.2024, 04:40 (vor 722 Tagen) @ Cebulon

Also lag ich doch nicht falsch, zu der von magheinz vorgestellte Konstellation, 5 Tage-Woche Mo-Fr und regelmäßig Samstag + Sonntag / Feiertag nach Dienstplan.

Wenn von Mo-Fr und am Samstag gearbeitet wird, ist der Sonntag somit Mehrarbeit im Sinne des § 207 SGB IX und diese kann von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und beanspruchter Freistellung von Mehrarbeit abgelehnt werden. Diese Sichtweise wird im Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.

Daher möchte ich dich bitten, zukünftig nicht mehr vorschnell mit "falsch" zu werten, wenn du es selbst in dem Moment nicht besser weist, denn dies ist wenig hilfreich.
Danke.

Gruß
Phönix

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