Die BIH schreibt im Fachlexikon (am Ende): „Mehrarbeit im Sinne von § 207 SGB IX liegt vor, wenn die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden oder die Verteilung der Arbeitszeit auf 6 Tage in der Woche überschritten wird.“
Das verstehe ich so, dass also in jedem Fall Mehrarbeit vorliegt, wenn verlangt werden sollte, dass da in einer Woche durchgängig am Stück ohne den Ausgleichstag dazwischen an sieben Tagen hintereinander gearbeitet werden soll. Im Zweifel evtl. das „Bürgertelefon“ beim BMAS anrufen 📞 und dort amtl. Auskunft einholen.
5-Tage-Woche zuzüglich Samstag oder Sonntag geht m.E. – nicht jedoch zuzüglich Samstag und Sonntag ohne Ausgleichstag, falls Mehrarbeit abgelehnt wird. Mehr als 6 Tage am Stück also Mehrarbeit laut Rspr. (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern v. 29.03.2022, 2 Sa 2/21, Leitsatz 5 und Rn. 42/43)
Mein Problem beim Verstehen ist: es handelt sich um eine 5-Tage-Woche. Auch der Urlaub etc sind auf 5 Tage berechnet.
Wo ist denn hier das Problem, wenn es dafür jeweils Ausgleichstage gibt? Ich sehe hier insoweit keinerlei Problem, wenn alle Tage ausgeglichen werden. Wenn vollständig ausgeglichen wird, dann ist Zusatzurlaub natürlich korrekt mit 5 Tagen rein nach Logik, sonst nicht.
Gruß,
Cebulon