Leistungsbeurteilung (Allgemeines)

Sorpesee, Tuesday, 29.10.2024, 12:30 (vor 721 Tagen)

Hallo zusammen,
muss der Arbeitgeber die Vertrauensperson der Schwerbehinderten über das Ergebnis der Leistungsbeurteilung der schwerbehinderten Kollegen informieren?
Und meinem Verständnis nach müsste ich doch eigentlich die Bewertung des gesamten Werkes zur Verfügung gestellt bekommen um diese objektiv beurteilen zu können,oder?

Im Voraus vielen Dank für eine Antwort,

VG Tortie

Leistungsbeurteilung

garda, Berlin, Monday, 04.11.2024, 08:49 (vor 715 Tagen) @ Sorpesee

Hallo zusammen,
muss der Arbeitgeber die Vertrauensperson der Schwerbehinderten über das Ergebnis der Leistungsbeurteilung der schwerbehinderten Kollegen informieren?

Hallo Tortie,

habt ihr zu diesem Thema eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung? Wenn ja, was sagt die dazu?

Die Allzuständigkeit der SBV gibt dir hier grundsätzlich recht. Die Betreffenden können aber angeben, das dies nicht geschehen soll.

Und meinem Verständnis nach müsste ich doch eigentlich die Bewertung des gesamten Werkes zur Verfügung gestellt bekommen um diese objektiv beurteilen zu können oder?

Ich habe das starke Gefühl, dass du das Ernst meint, deshalb darauf die klare Antwort: nein.

Hier würden mich gleich mehrere Aspekte interessieren:

- wen willst du hier mit wem über das ganze Werk hinweg vergleichen und vor allem warum und wie?
- welche Rechtsgrundlage stellst du dir für diesen Vergleich vor?
- warum solltest du die Beurteilungen nicht SB-Beschäftigter ansehen dürfen? Ohne deren Zustimmung? Hier wären sowohl Datenschutz, wie Datensparsamkeit anzuführen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Leistungsbeurteilung

magheinz ⌂, Monday, 04.11.2024, 08:59 (vor 715 Tagen) @ garda

Hallo zusammen,
muss der Arbeitgeber die Vertrauensperson der Schwerbehinderten über das Ergebnis der Leistungsbeurteilung der schwerbehinderten Kollegen informieren?


Hallo Tortie,

habt ihr zu diesem Thema eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung? Wenn ja, was sagt die dazu?

Die Allzuständigkeit der SBV gibt dir hier grundsätzlich recht. Die Betreffenden können aber angeben, das dies nicht geschehen soll.

müssten diese Bewertungen nicht sogar vor der Entscheidung vorgelegt werden?
Leistungsbewertungen von Schwerbehinderten sind doch wohl "Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren" oder nicht?

RSS-Feed dieser Diskussion