Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)

Phönix, NRW, Friday, 01.11.2024, 14:07 (vor 718 Tagen)

Hallo zusammen,

wir haben in unserem Verband schulische Einrichtungen, in denen man dienstvertraglich verpflichtet ist, seinen Urlaub während er Schließzeiten zu nehmen. Wer den Begriff nicht kennt, damit sind alle amtlichen Ferienzeiten gemeint (z.B. Oster-, Sommer- und Herbstferien).

Da die Mitarbeitenden im Regelfall nicht über so viele Urlaubstage verfügen, müssen zusätzliche freie Tage mit der Leistung von Überstunden angespart werden. In der Praxis ist dies eigentlich unproblematisch, da viele Mitarbeitenden in Teilzeit bis 30 Wochenstunden bei einer fünf Tage Woche beschäftigt werden und ausreichende Gelegenheiten gegeben sind. Hier sehe ich auch kein Problem, denn alle Ferienzeiten frei zu haben, hat auch seinen Reiz.

Es geht nicht um verbeamtete Lehrer, deren Anspruch auf Zusatzurlaub über wöchentliche Pflichtstundenermäßigung abgegolten wird. Dies ist im Schulrecht so verankert!

Es geht um Mitarbeitenden im unterstützenden Dienst, die Tarifgebunden sind und meist über mehrere Jahre legal und begründet befristet beschäftigt sind.

Das der Zusatzurlaub nicht anderes behandelt wird, als der reguläre Jahresurlaub ist bekannt.

Mitarbeitende müssen mittlerweile lange Klagewege gehen, um dann einen GdB 50 und mehr zu haben. Der Zusatzurlaub wird dann, zur Freude des Schulleiters, in die Schließzeiten eingebunden. Zwar müssen die Mitarbeitenden für diese fünf (Zusatz) Urlaubstage, die dann in den Ferien liegen, weniger Überstunden ansparen, aber es häuft sich die Kritik von betroffenen Mitarbeitenden. Irgendwie entsteht nicht das Gefühl, wirklich Zusatzurlaub zu erhalten.

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten, zu dem Thema habe ich nichts gefunden, bin ich blind?

Gruß
Phönix

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Kasandra, Friday, 01.11.2024, 21:53 (vor 717 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

in meinem Verständnis besteht der Zusatzurlaub zur Erholung und Regenerierung der betroffenen SB´s.

Somit kann und darf kein Freizeitausgleich auf Kosten dieses Zusatzurlaubes verrechnet werden.

Hier stelle ich mir die Frage, wie wird / oder werden die Stunden oder Tage zu den gesunden Mitarbeitern berechnet und ausgeglichen!

Der Zusatzurlaub dient der Erholung und nicht zur Wahrnehmung von Arztterminen (ich nehme den ZusatzuUrlaub für Arzttermine...) und verplempere dadurch "Kraft und Energie" zur Erholung!

Das ist nicht im Sinne des Gesetzes!

Es ist egal, ob man die 5 Tage auf dem Sofa chillt oder eine Urlaubsreise macht. Die 5 Tage sind nicht einzusetzen für Arztbesuche oder sonstige vom AG geplante freie Tage.

Mit welcher Berechtigung sollte ein AG den SB-MA freie Tage vorgeben in interner Verrechnung?

Dies lässt sich für alle MA lösen z. B. jeden Tag 10 Minuten länger arbeiten = Brückentage zwischen den Jahren sind somit eingearbeitet.

Viele Grüße,

Kasandra

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Paul, Hamburg, Saturday, 02.11.2024, 19:39 (vor 716 Tagen) @ Phönix

Hallo,
interessante Frage. Ich sehe das so:
Es gibt die Regelung, dass Urlaub in den Schließzeiten zu nehmen ist. Dies war sicher den Beschäftigten bei Abschluss des Arbeitsvertrages bewusst.

Nichtbehinderte müssen ihre z.B. 30 Urlaubstage in die Schließzeiten legen und für die restlichen ca. 20 Tage Überstunden ansammeln.

Schwerbehinderte müssen ihre 35 Urlaubstage in die Schließzeiten legen und für die restlichen ca. 15 Tage Überstunden ansammeln.

Eine Benachteiligung kann ich dabei nicht erkennen.

Gruß Paul

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.11.2024, 15:12 (vor 716 Tagen) @ Phönix

Hallo,

zu Zusatzurlaub in Schließzeiten eines Betriebes/einer Dienststelle wirst Du speziell auch nichts finden, da dies dem allgemeinen Urlaubsrecht unterworfen ist.
Ein AG/Dienstherr darf zwar "Betriebsurlaub" anordnen, aber nach der allgemeinen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nicht mehr als 3/5 des Urlaubsanspruchs eines AN.

Hat der AG/Dienstherr mehr Betriebsurlaub/Schließzeiten, als er durch Zugriff auf den Erholungsurlaub kompensieren kann, befindet er sich tendenziell im sog. "Annahmeverzug" gem. § 615 Satz 1 und 2 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Ob es hier für Schulen besondere Regelungen gibt, solltet Ihr prüfen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

magheinz ⌂, Monday, 04.11.2024, 08:55 (vor 715 Tagen) @ Phönix

ich hab ja schon Probleme mit der normalen Urlaubsregel.
Es kann ja nicht sein, dass man Überstunden machen muss um nicht ins Minus zu kommen. Das krankt doch schon hier.

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

MatthiasNRW, Monday, 04.11.2024, 10:14 (vor 715 Tagen) @ Phönix

Es geht nicht um verbeamtete Lehrer, deren Anspruch auf Zusatzurlaub über wöchentliche Pflichtstundenermäßigung abgegolten wird. Dies ist im Schulrecht so verankert!

Hier möchte ich widersprechen.

Gemäß Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich (BASS 21-06 Nr. 1.2) gilt:

"Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten gemäß § 20 Absatz 4 FrUrlV NRW auch den zusätzlichen Urlaub (§ 208 SGB IX) während der unterrichtsfreien Zeit."

§ 20 Absatz 4 FrUrlV NRW: "Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten den Erholungsurlaub während der Schulferien."

Die Pflichststundenermäßigung ist hiervon getrennt zu betrachten und wird geregelt in den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1.1), dort in § 2 Abs. 3 für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit mind 50% Pflichtstunden bzw. für Teilzeitbeschäftigte im Tarifbeschäftigungsverhältnis mit weniger als 50% Pflichtstunden in BASS 21-05 Nr. 15.

--
Gruß
Matthias

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Phönix, NRW, Monday, 04.11.2024, 12:29 (vor 715 Tagen) @ Phönix

Lieben Dank für die Rückmeldungen und Tipps und für die Klarstellung hinsichtlich der Pflichtstundenermäßigung bei verbeamteten Lehrern. Gerne nehme ich noch weitere Rückmeldungen an.

Im nächsten Schritt wird mein Stellvertreter (gleichzeitig in der MAV) das Thema beleuchten zunächst angefangen damit, was eigentlich in den Dienstverträgen steht.

Egal wie ich es betrachtet, aber mein Bachgefühl hat Zweifel, ob das alles so rechtens ist!

Gruß
Phönix

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Phönix, NRW, Saturday, 16.11.2024, 09:56 (vor 703 Tagen) @ Phönix

Hier mal eine kleine Rückmeldung:

Wie sich herausgestellt hat, u.a. mit einer Anfrage von mir beim Dienstgeber, war es bisher nur gelebte Praxis, dass der Urlaub der Tarifmitarbeitenden an den Schulen fast ausschließlich während der Schließzeiten gewährt wurde. Lediglich Sonderurlaub (z.B. Sterbefall, Hochzeit, Einschulung) und Erholungsurlaub (in begründeten Fällen z.B. Gerichtstermin, Familienfeiern usw.), wurden außerhalb der Schließzeiten gewährt.

Es gibt weder eine vertragliche Grundlage noch anderweitige Vereinbarungen! Seit Jahren wurde neuen Mitarbeitenden einfach vermittelt: "Wenn sie hier anfangen, gibt es den Urlaub nur in den Schließzeiten." Weder besteht bei den Leitungskräften eine Klarheit darüber, dass sie den Urlaub nicht komplett verplanen dürfen, noch haben Mitarbeitende dies bisher wirklich in Frage gestellt. Bis auf die eine Anfrage vor kurzem an mich, von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung bezogen auf den Zusatzurlaub.

Das System, Urlaub nur in den Schließzeiten, scheint auch in der Praxis erforderlich zu sein, da man sonst die Betreuung an den Schulen nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann.

Mein Dienstgeber möchte nun schnell eine Dienstvereinbarung zu dem Thema mit MAV und SBV abschließen, wobei die Kindertagesstätten und Kindergärten mit einbezogen wwerden sollen. Es baut sich gerade auch eine breite Front der Schulleiter gegen die SBV auf, sind wohl alle etwas ungehalten.

Gruß
Phönix

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Cebulon, Saturday, 16.11.2024, 18:44 (vor 703 Tagen) @ Phönix

Da die Mitarbeitenden im Regelfall nicht über so viele Urlaubstage verfügen, müssen zusätzliche freie Tage mit der Leistung von Überstunden angespart werden.

Gibt’s denn dafür eine gesetzliche Rechtsgrundlage?

Gruß,
Cebulon

Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule

Phönix, NRW, Sunday, 17.11.2024, 05:11 (vor 702 Tagen) @ Cebulon

Auch dies scheint nur gelebte Praxis zu sein, eine rechtliche Grundlage ist mir bisher nicht bekannt.

Gruß
Phönix

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