Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)
Hallo zusammen,
wir haben in unserem Verband schulische Einrichtungen, in denen man dienstvertraglich verpflichtet ist, seinen Urlaub während er Schließzeiten zu nehmen. Wer den Begriff nicht kennt, damit sind alle amtlichen Ferienzeiten gemeint (z.B. Oster-, Sommer- und Herbstferien).
Da die Mitarbeitenden im Regelfall nicht über so viele Urlaubstage verfügen, müssen zusätzliche freie Tage mit der Leistung von Überstunden angespart werden. In der Praxis ist dies eigentlich unproblematisch, da viele Mitarbeitenden in Teilzeit bis 30 Wochenstunden bei einer fünf Tage Woche beschäftigt werden und ausreichende Gelegenheiten gegeben sind. Hier sehe ich auch kein Problem, denn alle Ferienzeiten frei zu haben, hat auch seinen Reiz.
Es geht nicht um verbeamtete Lehrer, deren Anspruch auf Zusatzurlaub über wöchentliche Pflichtstundenermäßigung abgegolten wird. Dies ist im Schulrecht so verankert!
Es geht um Mitarbeitenden im unterstützenden Dienst, die Tarifgebunden sind und meist über mehrere Jahre legal und begründet befristet beschäftigt sind.
Das der Zusatzurlaub nicht anderes behandelt wird, als der reguläre Jahresurlaub ist bekannt.
Mitarbeitende müssen mittlerweile lange Klagewege gehen, um dann einen GdB 50 und mehr zu haben. Der Zusatzurlaub wird dann, zur Freude des Schulleiters, in die Schließzeiten eingebunden. Zwar müssen die Mitarbeitenden für diese fünf (Zusatz) Urlaubstage, die dann in den Ferien liegen, weniger Überstunden ansparen, aber es häuft sich die Kritik von betroffenen Mitarbeitenden. Irgendwie entsteht nicht das Gefühl, wirklich Zusatzurlaub zu erhalten.
Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten, zu dem Thema habe ich nichts gefunden, bin ich blind?
Gruß
Phönix