Was passiert beim einfachen Wahlverfahren bei Stimmengleichheit (Wahlen)
Hallo Andreas,
im §20 Abs. 4 WO SchwbV ist auf den §13 Abs. 2 verwiesen.
Die SchwbWO § 13 Abs.2 lautet:
(2) Gewählt für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied ist der Bewerber oder die Bewerberin, der oder die jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter