Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 (BEM)
Vor ca. einem ½ Jahr habe ich von meinem Dienstgeber sowohl eine Auskunft nach § 17 Kirchliches Datenschutzgesetz (KDG) verlangt, sowie auch explizit die Einsichtnahme bzw. Vorlage meiner BEM-Akte. Beides bislang erfolglos. Welche Gerichtsbarkeit ist in einem solchen Fall zuständig?
Anfang 2025 ist ein BIH-Online-Kurs zum kirchlichen Arbeitsrecht geplant in der BIH-Akademie. Evtl. wird dort in Kürze die Frage zum Rechtsweg behandelt?
Dass und warum ein Anspruch auf Einsicht besteht, das ergibt sich aus der Freiwilligkeit dieses BEM-Verfahrens nach - staatlichem - Recht laut Vorstandsvorsitzendem der BIH („Christoph Beyer“). Vergleiche auch hier zum Datenschutz ausführlich. Mit welcher Begründung hat der Dienstgeber denn abgelehnt? Oder ist der einfach „abgetaucht“ ohne Reaktion? Was sagt denn die SBV und die MAV dazu?
Gruß,
Cebulon