Frage von der anderen Seite (Allgemeines)

WoBi, Sunday, 05.01.2025, 19:45 (vor 652 Tagen) @ Der_Max

Hallo Der_Max,

nicht alle Stellen bei der (Bundes-)Agentur für Arbeit erfüllen die gesetzlichen Aufgaben. Die Aufgaben der (Bundes-)Agentur für Arbeit sind in § 187 SGB IX gelistet.

"(4) Die Bundesagentur für Arbeit richtet zur Durchführung der ihr in diesem Teil und der ihr im Dritten Buch zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Agenturen für Arbeit besondere Stellen ein; bei der personellen Ausstattung dieser Stellen trägt sie dem besonderen Aufwand bei der Beratung und Vermittlung des zu betreuenden Personenkreises sowie bei der Durchführung der sonstigen Aufgaben nach Absatz 1 Rechnung.
(5) Im Rahmen der Beratung der Arbeitgeber nach Absatz 1 Nummer 2 hat die Bundesagentur für Arbeit
1. dem Arbeitgeber zur Besetzung von Arbeitsplätzen geeignete arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen unter Darlegung der Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der jeweiligen Behinderung auf die angebotene Stelle vorzuschlagen,
2. ihre Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, soweit möglich und erforderlich, auch die entsprechenden Hilfen der Rehabilitationsträger und der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrationsämter."

In der betrieblichen Praxis werden kaum Vermittlungsvorschläge an Firmen / Behörden versendet.
Nicht mal die verpflichtende Meldung vakanter Arbeitsplätze durch Firmen / Behörden nach § 164 Abs. 1 SGB IX wird durch die Agentur für Arbeit überwacht.

Ich verstehe nicht, warum Unternehmen oder Behörden auf die Beratung und Förderung verzichten.

--
Gruß
Wolfgang


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