SbV und BR Vorsitz möglich? (Allgemeines)
Hallo,
auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die das verbietet, gibt es doch einige denkbare Interessenkonflikte, die dann evtl. nur schwer aufzulösen sind. Dazu raten würde ich auf keinen Fall.
P.S.: Die Anmeldung mit Klarnamen ist keine gute Idee, da hier auch durchaus Arbeitgeber/Dienstherren mitlesen und Betriebe/Dienststellen identifizierbar werden.
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&Tschüß
Wolfgang