Stellenbeschreibung -Tätigkeitsbeschreibung (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 07.02.2025, 07:50 (vor 620 Tagen) @ Karin73

Ihre alte Stelle ist neu besetzt worden und nun hat man ihr Aufgaben übertragen die ihrer Besoldung angemessen sind.
Um konkret den Inhalt der Aufgaben ausführen zu können bittet sie schon Ewigkeiten um eine Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung.
Laut Gewerkschaft hat sie als Beamtin kein Anspruch darauf da die Aufgaben Amtsangelmessen sind.
Lässt sich evtl ein Anspruch auf eine Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung aus § 164 Abs.4 Satz 1 ableiten?
Denn momentan gibt man ihr ein Überthema einer Aufgabe ohne inhaltlich darauf einzugehen.
So nach dem Motto:Bau mir ein Schloß.
Aber keine Rahmenbedingungen, wie groß,wo wieviel Geld zu Verfügung....

Hallo Karin,

nein das sehe ich nicht. Die von dir angeführte Rechtsnorm bezieht sich sowohl auf die Tätigkeit selbst wie auch auf eine mögliche Weiterentwicklung.

Beamte sollen amtsangemesen beschäftigt werden. Schon von dieser Vorschrift sind Abweichungen möglich. Solange dies gegeben ist, wird damit auch die Vorschrift aus dem SGB IX erfüllt. Beamte sind tatsächlich anders und vielseitiger einsetzbar als Tarifbeschäftigte. Das Amt hat eben Vorteile aber auch Nachteile. Wenn es keine Stellenbeschreibung auf tarifrechtlicher Grundlage für Angestellte gibt ist das eben so.

Eine fehlende Konkretisierung kann ein Verstoß gegen das jeweilig geltende Beamtengesetz sein aber hier wirst du wohl fachlichen Rat (Beamtenvertreter im PR, Gewerkschaft, Fachanwalt) benötigen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion