Wer darf Weisungen an die SBV stellen - Räumlichkeiten (Allgemeines)

troebsa, Thursday, 20.03.2025, 09:30 (vor 579 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe verschiedene Positionen im Unternehmen, ich bin als SBV nicht freigestellt. Leider habe ich immer wieder Probleme seitens meines Disziplinarvorgesetzten, der auch für das Facility Management zuständig ist. Bezüglich unseres Umzugs in ein anderes Gebäude, habe ich mitgeteilt, das der Zugang zu mir aufgrund von Treppen, Glassitzungsräume usw. ungeeignet ist, und ich geschützte Räumlichkeiten nach meinem Umzug benötige. Dies wurde abgelehnt, auch mit dem Hinweis, das mehr Teamarbeit gewünscht wird, und es sonst auch schwierig für mich im Unternehmen werden könnte, wenn ich weiter so auftrete. Leider ecken wir immer wieder an, auch im Zusammenhang mit Barrierefreiheit.

Frage: Welche Rechtsprechung gibt es, das der Arbeitgeber geschützte Räume zur Verfügung stellen muß, damit Kolleg :innen geschützt die SBV aufsuchen können?

Danke für eine Antwort.

Wer darf Weisungen an die SBV stellen - Räumlichkeiten

WoBi, Thursday, 20.03.2025, 15:02 (vor 579 Tagen) @ troebsa

Hallo troebsa,

erstmal vorrangig die Mitbenutzung der zur Verfügung gestellten Räume von BR/PR/MAV.
Welche Mitarbeitervertretung trifft den zu?

--
Gruß
Wolfgang

Wer darf Weisungen an die SBV stellen - Räumlichkeiten

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.03.2025, 18:18 (vor 579 Tagen) @ troebsa

Hallo,

für mich ist nicht ganz klar, ob es Dir um Deinen Arbeitsplatz oder Dein SBV-Büro geht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Wer darf Weisungen an die SBV stellen - Räumlichkeiten

Kasandra, Friday, 21.03.2025, 20:34 (vor 577 Tagen) @ troebsa

Hallo Troebsa,

Du schreibst, dass Du nicht freigestellt: Leider habe ich immer wieder Probleme seitens meines Disziplinarvorgesetzten, der auch für das Facility Management zuständig ist. Bezüglich unseres Umzugs in ein anderes Gebäude, habe ich mitgeteilt, das der Zugang zu mir aufgrund von Treppen, Glassitzungsräume usw. ungeeignet ist, und ich geschützte Räumlichkeiten nach meinem Umzug benötige.

Es gibt doch andere Strategien: Du nutzt die Besprechungsräume des BR / PR.

Desweiteren, warum müssen die MA zu Dir kommen? Du kannst ja überall Räume nutzen, welche barrierefrei im Unternehmen sind.

Denke doch mal um: warum sollen die MA zu Dir kommen? Service: Du kommst zu ihnen oder ihr nutzt andere Räumlichkeiten.

Oder besprich Dich mit Euren Gesundheitsdienst oder eurer Sozialarbeit, ob Du Räume dort für die SBV Arbeit buchen kannst.
Somit kannst Du schon mal, weil Du über Treppen redest auch die SB/GL MA zu Dir einladen.

Bei nicht mobilen MA solltest Du auf jeden Fall einen anderen Besprechungsraum buchen und Dich auch aus deiner Konfortzone heraus bewegen und auf die MA zugehen.

Aufgrund Deines Amtes sehe ich Dich nicht nur in der Funktion, dass alle zu Dir kommen müssen, sondern auch, dass Du eine Bringfunktion hast für Deine anvertrauten MA - welche Dich auch gewählt haben und vertrauen in Dich haben.

Ganz abgesehen davon, warum orientierst Du Dich an Deinen Abteilungsleiter bzw. dem Leiter des FM? Dein Abteilungsleiter oder der Leiter FM hat keinen Einfluss in Dein Amt als SBV!

Hast Du schon mal das Thema mit HR und BR besprochen?

Viele Grüße,

Kasandra

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